| Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dem Betreuungsvertrag zwischen canife / Jasper Schulte (Betreuer) und dem Tierhalter liegen die folgenden Bedingungen zu Grunde, die jedem Tierhalter vor der Registrierung oder Aufnahme in die Kundenkartei kenntlich gemacht werden und denen der Tierhalter vor der Registrierung oder Aufnahme in die Kundenkartei zustimmt. Sie gelten für jeden einzelnen Fall der Betreuung und müssen nicht bei jeder neuen Buchung von Betreuungsleistungen erneut ausdrücklich einbezogen werden; sie sind in jedem Fall einbezogen.
Präambel
canife / Jasper Schulte betreibt einen Betreuungsdienst für Hunde, Katzen und andere Haustiere. Die Tiere werden von sachkundigen und erfahrenen Tierbetreuern beaufsichtigt und gepflegt.
1. Vertragsgestaltung
Zwischen den Parteien besteht kein Dauerschuldverhältnis, sondern es wird für jeden Fall der Betreuung ein separater Vertrag geschlossen.
2. Pflichten des Tierhalters
Der Tierhalter ist verpflichtet, für das vom Betreuer zu betreuende Tier eine geeignete Haftpflichtversicherung (Tierhalterhaftpflichtversicherung) nachzuweisen oder abzuschließen, durch welche diejenigen Schäden ersetzt werden, die während des Betreuungsverhältnisses durch das Tier an anderen Tieren, Personen oder Sachen entstehen. Der Tierhalter ist weiterhin verpflichtet, das Tier mit dem notwendigen Impfschutz zu versehen oder versehen zu lassen.
3. Pflichten des Betreuers
Der Betreuer ist verpflichtet, das Tier zu beaufsichtigen und für das Wohl des betreuten Tieres zu sorgen, also ihm die vereinbarte oder sonst notwendige Pflege und Betreuung zukommen zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Pflege- oder Erziehungserfolg gegen den Betreuer.
4. Rücktritt vom Vertrag
a) Sollte der Betreuer aus Gründen von Krankheit oder anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht in der Lage sein, einen vereinbarten Betreuungstermin wahrzunehmen, so kann er von dem Vertrag zurücktreten. Er ist hierbei jedoch verpflichtet, dem Tierhalter möglichst frühzeitig Bescheid zu geben. Aus dem Vertrag bestehen dann keine Ansprüche auf Leistung oder Schadensersatz zwischen den Parteien.
b) Der Tierhalter kann bis zu einem Zeitpunkt von 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin von dem Vertrag folgenlos zurücktreten. Bei einem Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichtwahrnehmung eines Termins durch den Tierhalter steht dem Betreuer ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts zu; dem Tierhalter ist freigestellt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Zahlungsweise
Das vereinbarte Entgelt für die Betreuung ist – vorbehaltlich individueller Absprachen – vor dem Betreuungstermin in bar zu entrichten.
6. Haftungsumfang
Für Schäden, die während der Betreuung an dem betreuten Tier oder an einem Recht des Tierhalters an dem Tier entstehen, haftet der Betreuer nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Fällen von Erkrankung, Verletzung oder Verlust des Tieres.
7. Kostenersatz
Der Betreuer ist berechtigt, das betreute Tier im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls oder in sonstigen Fällen, in denen er das für notwendig halten darf, zu einem Tierarzt zu verbringen und dort behandeln zu lassen. Die Kosten für die Heilbehandlung trägt der Tierhalter.
8. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine der vorstehenden Klauseln unwirksam, so sind die anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
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